Mitgliedskarte:
Die an alle Mitglieder ausgereichten Mitgliedskarten sind mehrere Jahre gültig, die letzte
ausgereichte Mitgliedskarte bis zum Jahr 2021.
In einigen Geschäften, in denen Gartenartikel erhältlich sind, erhalten Sie bei Vorzeigen der
Mitgliedskarte Prozente. Hierbei gibt es immer wieder Probleme. Wir bitten Sie daher, um
solche zu vermeiden, auf der Mitgliedskarte über dem Vereinsnamen Ihren Vor- und Zunamen
zu ergänzen und auf der Rückseite die Mitgliedskarte zu unterschreiben.
Baumpatenschaften im Obstlehrgarten:
Viele Mitglieder haben im Obstlehrgarten eine Baumpatenschaft übernommen. Diese hat u.a.
folgenden Inhalt:
Der Baumpate ist berechtigt eine etwa erforderliche Nachpflanzung auf eigene Kosten
vorzunehmen, den Baum zu pflegen, die Früchte für sich zu ernten und zu diesem Zweck den
Obstlehrgarten jederzeit zu betreten.
Er ist anderseits verpflichtet die Pflege des Baumes und der Baumscheibe zu übernehmen und
erforderliche Arbeiten für den Obstlehrgarten schonend vorzunehmen. Etwaige Spritzmittel
können nur in Absprache mit dem Verein verwendet werden.
In den letzten Jahren hat der Verein kostenlos überwiegend die Arbeiten für die Bäume
gemacht. Dies ist aber nicht der Sinn einer Baumpatenschaft. Wir bitten die Baumpaten daher
künftig die vorgenannte Pflege selbst zu übernehmen. Gemeinschaftliche Termine werden wir
künftig über die Presse und über die Homepage bekanntgeben. Die Arbeiten können jedoch
auch jederzeit außerhalb der Gemeinschaftstermine vorgenommen werden. Für einen kleinen
jährlichen Beitrag von 10,00 € übernimmt der Verein diese Arbeiten. Wir bitten die Baumpaten
der Vorstandschaft mitzuteilen, wie sie vorgehen wollen. Die Paten-schaften können auch
jederzeit zurückgegeben werden.
Wer von unseren Mitgliedern Interesse an einer Baumpatenschaft hat, kann jederzeit eine
solche übernehmen. Bitte melden Sie sich beim Vorstand.
Anpassung des Mitgliedsbeitrages, Einladung zur
Generalversammlung
Der Obst- und Gartenbauverein Arnstorf e.V. musste an den Landesverband bisher je Mitglied
einen Beitrag in Höhe von 3,50 € abführen. Diesen Beitrag hat der Landesverband nunmehr ab
1. Januar 2025 auf 4,50 € erhöht.
Aus diesem Grund schlägt die Vorstandschaft vor, den Mitgliedsbeitrag ebenfalls anzupassen.
Angedacht sind künftig folgende Mitgliedsbeiträge:
Mitglied ohne Gartenratgeber
10,00 €
Mitglied mit Gartenratgeber
27,80 €
Ehepartner/Lebensgefährte/in
6,50 €
Kind
4,50 €
Die Abstimmung über die Beitragserhöhung erfolgt bei der nächsten Mitgliedersammlung am
27. April 2025.
Einladung, pfd anklicken
Bei dieser Mitgliederversammlung erfolgen auch die Neuwahlen des Vorstandes und eine
Abstimmung über eine Anpassung dfer Satzung.
Zum Vergrößern anklicken
Der Korbflechtkurs ist ausgebucht
Satzungsänderung
Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit steuerfrei für Mitglieder eine sogenannte Ehrenamtsamtspau-
schale zu gewähren. Dies muss jedoch in der Satzung eines Vereins niedergelegt sein.
Weiter ist es möglich Unterstützung vom Jugendamt zu erhalten. Dies wird zwar erst in der Zukunft
möglich sein, wenn der Kreisverband das hierzu Nötige beantragt hat. Hierzu gibt es auch wieder
Vorgaben an die Vereinssatzung. Diese Änderungen wollen wir in diesem Zug ebenfalls schon vor-
nehmen, damit wir später nicht wieder eine Satzungsänderung vornehmen müssen, das immer mit
Kosten verbunden ist.
Die geänderte Satzung öffnen sie mit einem Klick auf den PDF-Button.
Die Änderungen sind hier rot gekennzeichnet.